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Das Hautarztverfahren

Es ist per Gesetz geregelt, dass in Deutschland jeder Betrieb Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sein muss. Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Damit ist jeder Arbeitnehmer automatisch mit Beginn einer Ausbildung oder eines Beschäftigungsverhältnisses bei der für den Arbeitgeber zuständigen Unfallversicherung versichert. Dies gilt auch für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.

Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet, dies der Unfallversicherung zu melden. Besteht der Verdacht, dass bei einem Patienten mit Hautveränderungen ein beruflicher Zusammenhang möglich ist, informiert der Hautarzt die Unfallversicherung durch ein Hautarztverfahren.

Das Hautarztverfahren ist ein Verfahren zur Früherkennung berufbedingter Hauterkrankungen und ist die gemeinsame Grundlage für den Hautarzt und den Unfallversicherungsträger zur frühzeitigen Einleitung geeigneter Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen. Das Hautarztverfahren hat das Ziel, mit allen geeigneten Mitteln die Erkrankung an der Haut zu heilen, zu bessern bzw. eine Verschlimmerung zu verhindern.

Fakten zu Hauterkrankungen

  • Hauterkrankungen sind die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen.
  • Handekzeme machen ca. 90% aller berufsbedingten Hauterkrankungen aus.
  • Hauterkrankungen mit einem beruflichen Zusammenhang führen in über 30% der Fälle zum Verlust des Arbeitsplatzes, wenn sie nicht frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Berufsbedingte Hautkrankheiten verursachen durch Therapie, Arbeitsausfall und Produktionsrückgang Gesamtkosten in Höhe von 1,2 – 1,8 Milliarden € / pro Jahr.

Ein Hautarztverfahren wird eingeleitet, wenn bei krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, dass durch eine berufliche Tätigkeit eine schwere Hauterkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.

Ein Hautarztverfahren darf nur bei einer unterschriebenen Einwilligungserklärung des Patienten eingeleitet werden. Auf Wunsch des Patienten kann die Information an den Arbeitgeber und den Betriebsarzt über das Verfahren unterbleiben. Der Arzt vermerkt dies auch gut sichtbar auf dem Bericht. Im eigenen Interesse sollte der Patient dem Hautarztverfahren zustimmen, da ihm dadurch viele Vorteile hinsichtlich medizinischer Versorgung und individueller Präventionsmöglichkeiten geboten werden.

Fakten zu Hauterkrankungen

  • Hauterkrankungen sind die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen.
  • Handekzeme machen ca. 90% aller berufsbedingten Hauterkrankungen aus.
  • Hauterkrankungen mit einem beruflichen Zusammenhang führen in über 30% der Fälle zum Verlust des Arbeitsplatzes, wenn sie nicht frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Berufsbedingte Hautkrankheiten verursachen durch Therapie, Arbeitsausfall und Produktionsrückgang Gesamtkosten in Höhe von 1,2 – 1,8 Milliarden € / pro Jahr.

Ein Hautarztverfahren wird eingeleitet, wenn bei krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, dass durch eine berufliche Tätigkeit eine schwere Hauterkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.

Ein Hautarztverfahren darf nur bei einer unterschriebenen Einwilligungserklärung des Patienten eingeleitet werden. Auf Wunsch des Patienten kann die Information an den Arbeitgeber und den Betriebsarzt über das Verfahren unterbleiben. Der Arzt vermerkt dies auch gut sichtbar auf dem Bericht. Im eigenen Interesse sollte der Patient dem Hautarztverfahren zustimmen, da ihm dadurch viele Vorteile hinsichtlich medizinischer Versorgung und individueller Präventionsmöglichkeiten geboten werden.

Ablaufschema 

 

Patientenvorteile im Hautarztverfahren

Medizinisch

  • Umfassende medizinische Versorgung
  • Umfangreiche Diagnostik, Therapie und Prävention
  • Ausstattung mit persönlichen Hautschutzmaßnahmen
  • Teilnahme / Zugang zu Hautschutzseminaren
  • Zugang zu stationärem Heilverfahren (Krankenhaus, Kuren)

Finanziell

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Keine Praxisgebühr
  • Keine Zuzahlung bei Medikamenten
  • Ausstattung mit individuellen Pflegeprodukten

Prävention sind alle vorbeugenden Maßnahmen durch die eine Gefährdung der gesunden Haut oder eine Verschlimmerung der bereits vorhandenen Hautkrankheit langfristig verhindert werden soll.