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Hautärztliche Komfortleistungen


Als Versicherte(r) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie alle notwendigen dermatologischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im Gesetz.

Es gibt aber eine Reihe von dermatologisch-fachärztlichen Leistungen, die im Leistungsumfang der GKV nicht enthalten sind und die Ihre Krankenkasse nicht bezahlen darf.

Dazu gehören

Damit Sie sich in Ihrer Haut wohlfühlen, geben wir Ihnen mit unserem Angebot die Möglichkeit, für den Erhalt der Gesundheit und der Schönheit Ihrer Haut zu sorgen. Gutes Aussehen und gesunde Haut sind Ausdruck von Lebensfreude und Lebensqualität: Was wir für die Gesundheit Ihrer Haut tun können, erläutern wir Ihnen gerne ausführlich.

Wir ermöglichen Ihnen, die genannten ärztlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie entscheiden selbst, ob Sie unser Angebot annehmen.

Wenn Sie die Erbringung dieser Leistungen wünschen, sind Sie für diese Leistungen bei uns Privatpatient(in). Wir berechnen diese Leistungen nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ).



© 2010 Dr. Degenhardt Hautarzt   Hautarzt

Hautarztpraxis Degenhardt
hautarzt
Unsere Diashows:
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Besenreiserentfernung
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Faltenunterspritzung
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Saug Pump Massage
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